Laudatio für Ulla Schmidt und Horst Seehofer

Sonntag, 28. März 2004, Pariser Platz 6, Berlin

Carlos A. Gebauer

Liebe Ehrengäste (anwesende und abwesende), sehr geehrte Damen und Herren,

die Stiftung Liberales Netzwerk verleiht das „Gängelband des Jahres 2004“ an Frau Ministerin Ulla Schmidt und Herrn Horst Seehofer. Nach Auffassung der Stiftung haben beide im Jahre 2003 in herausragender Weise die eigenen Interessen über das Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltig funktionsfähigen Gesundheitsversorgung gestellt und ihre Eigeninteressen damit zugleich auch über das je individuelle Interesse aller einzelnen Bürger.

Frau Schmidt hat mitgeteilt, der Verleihung des Gängelbandes nicht im Wege stehen zu wollen. Indes werde es bei ihr keinen Ehrenplatz erhalten. Herr Seehofer schrieb, er halte sich des Preises – trotz „planwirtschaftlicher Verbundenheit“ – nicht für würdig.

Wer sind die Preisträger? Sie beschreiben sich selbst, wie folgt:

Ulla Schmidt wurde 1949 in Aachen geboren. Sie erwarb das Abitur in Aachen. Anschließend studierte sie Pädagogik und Psychologie in Aachen. Nach ihrem Referendariat in Aachen arbeitete sie als Lehrerin in Stolberg (bei Aachen). Sie erwarb einen Abschluß zur Rehabilitation lernbehinderter Schüler und wurde Personalrätin für Sonderschulen, Ratsfrau in Aachen, anschließend Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende einer „Querschnittsgruppe für die Gleichstellung von Mann und Frau“,  im Januar 2001 dann Bundesgesundheitsministerin. Sie ist u.a. Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, der Karnevalsvereine „Öcher Penn“ und „Koe Jonge“, der IG Bergbau, Chemie und Energie sowie des Arbeiter-Samariter-Bundes.

Auch Horst Seehofer wurde 1949 geboren, in Ingolstadt. Nach der Mittleren Reife absolvierte er eine Prüfung für den Verwaltungsdienst und arbeitete bei Landratsämtern. Im Alter von 30 Jahren erwarb er ein Diplom als Verwaltungswirt. Ein Jahr später wurde er Mitglied des Bundestages. Dort wirkte er als sozialpolitischer Sprecher der CSU, wurde Staatssekretär und 1992 Bundesgesundheitsminister. Die Person der Vergangenheit, die er am meisten bewundere, sei „Franz Josef Strauß“. Seine besondere Stärke sieht er im Anpacken von „ungeliebten Problemen“. Er ist reaktionsschneller Autofahrer und einer seiner Lieblingsschriftsteller ist der französische Philosoph André Glucksmann.

Was taten die Preisträger im vergangenen Jahr?

Ulla Schmidt und Horst Seehofer befanden sich im vergangenen Sommer in einzigartiger Situation: Die Machtverteilung in Bundestag und Bundesrat erzwang überparteiliche Kooperation. Beide Politiker waren gesundheitspolitisch Meinungsführer ihrer Parteien. Der Bevölkerung war das Scheitern des Gesundheits-Systems bewußt. Das Volk war reformbereit. Die Legislaturperiode stand am Anfang. Die Mitglieder der Regierungsparteien waren demnach motiviert, ihre Mandate nicht durch Abstimmungsdissens zu gefährden. Die Opposition hatte die Chance, einen maßgeblichen gesundheitspolitischen Richtungswechsel als eigenen Erfolg propagieren zu können.

Die Preisträger ließen sich jedoch durch die volkswirtschaftliche und demographische Situation in Deutschland nicht beeindrucken. Sie ließen sich auch von den offenliegenden Schwächen des bestehenden Systems mit seiner betörenden Bezugsschein-Glücksseligkeit nicht beeindrucken. Statt dessen beließen sie es wiederum bei einem Konsens, der nur an Symptomen laboriert, nicht aber die Ursachen der Probleme beseitigt.

Am frühen Morgen des 21. Juli 2003 vereinbarten die Preisträger ihre so genannten „Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform“. In diesen Eckpunkten wird das planwirtschaftliche Gesundheits-System strukturell unverändert gelassen und darüber hinaus mit den Worten gefeiert, es gelte „weltweit nach wie vor als Vorbild “.

Der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Helge Sodan, schrieb zu dieser ‚globalen Vorbildlichkeit‘:

„Diese Worte, die … offensichtlich ernst gemeint sind, lassen angesichts der schweren Krise der GKV, die seit langem selbst eine ‚Dauerpatientin‘ ist, auf einen beachtlichen Realitätsverlust schließen.“ [1]

Fragen wir also: Was zeichnet diesen „Realitätsverlust“ aus? Warum kritisieren unabhängige Experten dieses Gesundheitssystem scharf und schärfer? Warum meint nur Horst Seehofer, vor uns läge die „größte Reform der jüngeren Sozialgeschichte“? Und warum rechtfertigt eine Verteidigung dieser Planwirtschaft die Verleihung des Gängelbandes? Wagen wir eine Bestandsaufnahme:

Die meisten Menschen in Deutschland glauben noch immer, die Gesetzliche Krankenversicherung habe lediglich ein Finanzierungsproblem. Auch Horst Seehofer reduziert die Schwierigkeiten gerne auf ein bloßes Beitragssenkungsproblem. Tatsächlich stehen die Dinge weitaus schlimmer.

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat – und ist – inzwischen ein massives juristisches Problem, ein staatsrechtliches und ein grundrechtliches. Die Preisträger haben sich zu diesen Fragen bislang erstaunlicher Weise nicht erklärt.

Der Gesetzgeber hatte während 25 Jahren in dem System schon weit mehr als 7000 Gesetzesbestimmungen geändert[2]. Genau das aber ist typisch für ein planwirtschaftliches System. Ganz typischerweise also feiern die Ursula Engelen-Kefers dieser Welt solche Abänderungs-Tohuwabohus als ‚Wir werden immer besser‘ und die Fidel Castros läßt solcherlei schwärmen: „Es una Révolution permanente! “. In Wahrheit aber ist all dies nichts anderes als ein – sprechen wir es aus, auch wenn es politisch völlig unkorrekt ist: – prämissenkrankes Herumgepfusche.

Die soziale Marktwirtschaft ist mutiert zu einem marktwirtschaftlichen Sozialismus. Inzwischen ist das System bekanntlich schon so weit, daß nicht mehr Ärzte und Patienten über die Verwendung von homöopathischen Medikamenten entscheiden, sondern höchstselbst der Hüter der Verfassung, das Bundesverfassungsgericht (!).

Die fließenden Grenzen in einen totalen juristischen Regulierungsstaat sind längst überschritten. Rechtsstaatliche Prinzipien finden in diesem normativen Hedderwerk nur noch äußerst eingeschränkt statt. Die Preisträger haben diese Erkenntnis aber bislang nicht gewinnen können oder nicht gewinnen wollen.

In ihrer Absage für den heutigen Tag hat Ulla Schmidt Erstaunliches festgehalten, nämlich daß sie „Gängelbänder nie gemocht“ habe. Das muß in der Tat erstaunen: Denn die These von einem gängelnden und bürgerrechtswidrigen Gesundheitswesen läßt sich ohne weiteres durch einen Blick in das Gesetz belegen:

Heute sind 9 von 10 Deutschen gesetzlich krankenversichert. Arbeitnehmer werden gesetzlich gezwungen, pro Jahr beinahe 7.000,– EURO in das System einzuzahlen[3]. Dafür gewährt ihnen das Gesetz den gerade „ausreichenden“ und „notwendigen“ medizinischen Schutz[4]. In Schulnoten ausgedrückt also einen Schutz, für den der Arzt von seinem Lehrer eine „4“, ein „ausreichend“, erhielte. So macht man aus einem Kassenarzt einen Massenarzt. Der pflichtversicherte Arbeitnehmer kann und darf diesem „Geschäft“ nach dem Gesetz nicht ausweichen. Er ist Zwangsmitglied. Wir halten das für ein Gängelband.

Ein Arbeitgeber, der sich weigert, mit seinen Mitarbeitern an einem solchen System teilzunehmen, wird von dem Gesetz bedroht: Mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe von immerhin bis zu 5 Jahren[5]. Um die Proportionen zu verdeutlichen: Zu demselben Tarif (fünf Jahre Gefängnis) kann der Chef seine Sekretärin auch als Prostitutierte ausbeuten[6]. Wir halten das für ein massives Gängelband.

Wenn Zweifel bestehen, ob sein eigener Arzt vielleicht über das Maß des Notwendigen hinaus tätig geworden ist (wenn er also eine Leistung erbracht hat, die eine befriedigende Schulnote „3“ oder gar eine „2“ gerechtfertigt hätte), dann muß der Patient im Krankenhaus von einem Beamten der Krankenkasse eine körperliche Untersuchung dulden[7]. Wir halten das für ein äußerst unangenehmes Gängelband.

Wenn ein Hausarzt eine ärztliche Leistung für seinen Patienten erbringt, die nicht nur dessen Not wendet, sondern die ‚befriedigt‘, oder die gar ‚gut‘ ist, dann haftet er im sogenannten ‚Wirtschaftlichkeitsregreß‘ der Kassenärztlichen Vereinigung mit seinem persönlichen Vermögen für diese Verschwendung[8]. Wir halten das für ein perfides Gängelband.

Wenn niedergelassene Ärzte auf ihre Kassenarzt-Zulassung verzichten, weil sie solcherlei nicht mehr mittragen wollen, dann ereilt sie anschließend ein sechsjähriges Berufsverbot als Kassenarzt[9]. Wir halten das für ein druckvolles Gängelband.

Ein so aus der kassenärztlichen Versorgung ausgeschlossener Arzt könnte versucht sein, privat Behandlungsverträge mit Patienten abzuschließen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das aber verhindert das Gesetz: Seine Verträge sind rechtlich unwirksam. Die Patienten schulden ihm keine Vergütung[10]. Wir halten das für ein sagenhaftes Gängelband.

Wenn Kassenärztliche Vereinigungen sich weigern, die ihnen gesetzlich aufgegebenen Pflichten umzusetzen (z.B. die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsregressen gegen übereifrige Kollegen), dann droht ihnen die zwangsweise Einsetzung eines Staatskommissars als Geschäftsführer[11] oder gar ihre komplette Zwangsliquidierung[12]. Wir halten das nicht für vornehme staatliche Zurückhaltung, sondern für ein Gängelband.

Alle pflichtversicherten Beschäftigten sind demnach gezwungen, ihre sämtlichen Sozialdaten, also Details über Familie, Vorerkrankungen, Gebrechen, körperliche Besonderheiten und intimste Verhältnisse einer Krankenversicherungsbehörde zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in deren Datenfernübertragungs-Systeme offenzulegen[13]. Wir halten das für das (vorläufig) persönlichste Gängelband.

Schließlich: Betriebswirtschaftlich verantwortlich handelnde Krankenkassen werden gezwungen, über den sog. „Risikostrukturausgleich“ (ein weiteres Zwangs-Finanzausgleich-Verwaltungsmonstrum unter allen gesetzlichen Kassen) bis zu 70% ihres eigenen Beitragsaufkommens an solche Kassen zu zahlen, die schlechter wirtschaften, damit am Ende aller Berechnungen sämtliche Kassen wieder „gleich“ darstehen. Damit wird jedes Lippenbekenntnis zu „mehr Wettbewerb zwischen den Kassen“ greifbar ab absurdum geführt. Das halten wir für das unökonomischste Gängelband.

Wer Gesundheitsminister ist in einem Staat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung, der müßte eigentlich diese ungeheuerlichen Gängelbänder kennen. Er müßte sie tagtäglich sehen und ihre Tragweite erfassen. Und wenn er sie nicht mag, müßte er sie unverzüglich beseitigen. Er müßte handeln, um den totalen staatlichen Zugriff auf die persönlichsten und privatesten Lebensverhältnisse der Bürger zu beenden.

Ein Gesundheitsminister müßte nach unserer Auffassung insbesondere dann und deshalb handeln, wenn das Zwangs-System (mit kalendertäglich etwa 22 Millionen Euro internen Verwaltungskosten seiner Krankenkassen[14]) nicht einmal seinen zentralen Zweck erfüllt: Nämlich die volkswirtschaftlich bestmögliche medizinische Versorgung seiner Mitglieder sicherzustellen.

Statt dessen hat sich Ulla Schmidt im Jahr 2003 nicht nur einen weiteren strukturellen status quo verordnet. Im Gegenteil. Sie liebäugelt gemeinsam mit ihrem gesundheitssozialistischen Chefideologen Karl Lauterbach, dieses System auch noch auf die gesamte Bevölkerung auszudehnen.

Die so genannte „Bürgerversicherung“ mit totalem Einbezug der Gesamtbevölkerung bedeutet nichts anderes, als ein staatlich verwaltetes Gesundheits-Einheits-Zwangs-System. Eine Einheits-AOK, mit der behördlichen Befugnis zur allumfassenden Vermögens- und Einkommenserforschung gegenüber jedermann.  Frau Schmidt erwägt also nicht die gebotene Beseitigung des dauermorbiden Systems, sondern seine Ausdehnung und mithin eine Intensivierung der beschriebenen Gängelbänder!

Warum aber soll ein Rezept, das 90 Brote nicht bäckt, nun plötzlich 100 Brote backen? Warum soll eine Landkarte, die 90 Reisende in die Irre führt, deren 100 zum Ziel bringen? Und wenn doch die staatliche Versicherung tatsächlich eine so gute und überzeugende Idee ist: Warum überhaupt bedarf es eines strafrechtlichen Zwanges zur Teilnahme? Müßte nicht jedermann die Vorteile eines so guten, eines so gerechten und eines so tragfähigen Systems selbst sehen und ihm freiwillig beitreten?

Ulla Schmidt beruft sich bei ihrer Verteidigung dieses Zwangssystems bisweilen darauf, daß das System seit 1883 besteht und schon alleine deswegen erhaltenswert sei. Hierbei übersieht sie jedoch ebenso regelmäßig, daß 1883 nur 10% der Bevölkerung an dieser Art der Versicherung beteiligt waren, nämlich die wirklich schutzbedürftigen Armen. Heute sind über 90% der Bevölkerung in der Verwaltung ihrer eigenen körperlichen Gesundheit weitestgehend entmündigt. Man spüre die paradoxe Analogie zur Beteiligung an einer Bundestagswahl: Alle wahlbeteiligten 90% – entmündigt!

Horst Seehofer meint, er sei des Preises nicht würdig. Er achte die Freiheit des Bürgers. Zugleich aber hält er für politisch nicht vermittelbar, wenn eine Sekretärin (im so genannten „Kopfpauschalen-Modell“) denselben Krankenversicherungsbeitrag bezahlen müsse, wie der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft. Für diesen holzschnittartigen Satz wird er besonders gefeiert. Auf den Internet-Seiten der SPD-Fraktion, auf den Seiten der Gewerkschaft Ver.di und auf den Seiten des Weltsozialistenforums. Allem Anschein nach hat Horst Seehofer übersehen, was sein Lieblingsschriftsteller André Glucksmann[15] schrieb:

Man stelle sich … vor – Churchill oder de Gaulle -, wie sie sich jeden Morgen nach ihrem Kurswert an der Meinungsbörse erkundigen und sich gar noch danach richten!“

Was die Einkommenssituation eines Menschen mit dem Risiko seiner körperlichen Erkrankungen zu tun hat, das sagt Horst Seehofer nicht. Im Gegenteil: Er bestätigt, daß er die unsägliche Koppelung des Versicherungsbeitrages an die Einkommenssituation (die jede gesundheitsbewußte Lebensführung konterkariert) noch immer nicht als eine maßgebliche Wurzel des Übels erkannt hat. Es kosten aber nun einmal der Herzschrittmacher eines Arbeiters genauso viel wie der einer millionenschweren Gewerkschaftsführerin. Da sind alle Menschen gleich. Die Reziprok-Diskriminierung der Fleißigen im kleptokratischen Umverteilungsreflex namens „Solidar-Prinzip“ ändert hieran nichts.

Welche Schlüsse sind aus alledem zu ziehen?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Problem, dessen Lösung zu sein sie vorgibt. Gesundheitspolitik ist die Nahtstelle, an der die Republik aufplatzt.

Unter dem Nebelschwanden-Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ ist ein Verwaltungs-Moloch entstanden, der jedes rechtsstaatlich tolerierbare Maß an Überwachung individuellen Handelns weit überschreitet.

Wir reden nicht von sozial gerechtem Krankenversicherungsschutz für Menschen, die zu Hungerlöhnen unter Tage in peruanischen Minen arbeiten! Wir reden von hochqualifizierten Arbeitnehmern mit einem Jahresbruttoeinkommen von – zur Erinnerung – fast DM 100.000,–! Die Gängelung dieser Menschen verhindert jeden effektiven und wahrhaft menschenwürdigen „Gesundheits-Schutz“. Zugleich führt diese planwirtschaftliche Gängelung zwangsläufig zu einer Verschwendung der Ressourcen, die dem System aus der Wirtschaftskraft seiner Teilnehmer zwangsweise eingespeist werden.

Das staatsverwaltete Gesundheitswesen ist nicht länger zu bezahlen. Es mag schwer sein, das liebgewonnene Instrumentarium der Gesetzlichen Krankenversicherung mit seinen diversen Herrschaftsmechanismen und Posten-Ressourcen aus der Hand zu geben. Anders aber geht es nicht. Der lukrative Tanz um das goldene Sozialversicherungsverhältnis muß ein Ende finden. Am Ende behauptet noch einer, es diene nur der Alimentation unserer Administrativ-Kaste. Das wollen wir doch nicht!

Die im Jahre 2003 wieder massiv manifestierten eigenen Interessen der beiden Preisträger, ihre Wählerpotentiale tunlichst nicht zu verwirren, müssen endlich zurückstehen hinter dem Interesse der Menschen an bezahlbarem Gesundheits-Schutz. Medienwirksam Symptome zu bekämpfen und für alle Fehlentwicklungen Saboteure zu beschuldigen: Das kennen wir schon und das ist nicht mehr hinzunehmen.

Wer mit dem „Sozialstaat“ argumentiert, der argumentiert verfassungswidrig. Unser Grundgesetz will einen „sozialen Staat[16]. Ein sozialer Staat ist etwas anderes als ein Sozialstaat, weil ein langer Finger etwas anderes ist als ein Langfinger. Freiheit ist unteilbar. Wer dem Arzt seine Therapiefreiheit nimmt und dem Patienten die Freiheit, über das Schicksal seines Körpers zu befinden, der nimmt diesen Menschen auch politische Freiheit. Das ist nicht zu tolerieren.

Deutschland hat keine Lust, weiter bittere Printen aus Aachen zu schlucken. Mag Aachen unser Gängelband als Appell ‚wider die tierische DDRisierung des Gesundheitswesens‘ auffassen. Und mag der Ingolstädter Horst Seehofer aufHORCHen, wenn André Glucksmann sagt[17]:

„Es ist höchste Zeit, den Sozialismus aufzugeben mit seiner Anmaßung, alle Finsternis … beherrschen zu wollen … Laßt uns im Hinblick auf die Interessen des einzelnen die Zügel schießen, und man wird unweigerlich den Weg zum Interesse der Allgemeinheit finden!

In einem Leserbrief an den SPIEGEL vom 20. Oktober 2003 formulierte ein äußerst hellsichtiger Leser wortgewandt und punktgenau:

„Es geht schon lange nicht mehr nur um Reformen. Die ganze Republik muß neu erfunden werden.

Beginnen wir mit dem Gesundheits-System!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


[1] NJW 2003, 2581 (2582)
[2] Sodan NJW 2003, 1761
[3] ~ 15% von Euro 45.900,– = Euro 6.885,– (zzgl.
Zuzahlungen)
[4] § 12 SGB V
[5] § 266a StGB
[6] § 181a I StGB
[7] § 276 IV S. 1 SGB V
[8] § 106 V SGB V
[9] § 95b II SGB V
[10] § 95b III SGB V; die kompensatorische Kassenzahlung
ist nicht einmal kostendeckend
[11] § 79a I SGB V
[12] § 72a I SGB V
[13] § 35 SGB I, § 301 SGB V, §§ 67, 67a SGB X; Gebauer
NJW 2003, 777ff
[14] Euro 8.000.000.000,00 p. a. geteilt durch 365
[15] in: „Die Macht der Dummheit“[Stuttgart
1985], a.a.O. S. 140
[16] Art. 20 I GG
[17] a.a.O. S. 65
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