Gesetzgebungsmacht: Die Versuchung, über das Unverfügbare zu verfügen

Vortrag für die XI. Gottfried von Haberler-Konferenz
29. Mai 2015, Universität Liechtenstein, Vaduz

I. Einleitung

Der Ausgangspunkt aller nachfolgenden Überlegungen ist wesentlich dieser: Eine jede (natürliche oder juristische) Person, die in der Lage ist, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Menschen Regeln setzen zu können, steht unausweichlich in der Versuchung, ihre Regelungsmacht – gewollt oder ungewollt, bewußt oder unbewußt, in guter oder schlechter Absicht – zu überdehnen. Wird aber die Macht, einen bestimmten Gegenstand regeln zu können, über das Maß des Vernünftigen hinaus genutzt (um nicht zu sagen: mißbraucht), dann drohen allen Beteiligten daraus nachteilige Konsequenzen: Die Regelunterworfenen werden der schlechten Regel nicht freiwillig folgen; die zu regelnde Lage verschlechtert sich gegenüber dem Zustand, in dem sie sich befand, bevor sie geregelt wurde, noch weiter; der Regelgeber verliert sein Ansehen, verbindlich Regeln setzen zu dürfen; zuletzt stehen alle Beteiligten vor der Aufgabe, nicht nur die (ihnen allen vielleicht unterdessen vollständig entglittene) regelungsbedürftige Materie neu ordnen zu müssen, sondern auch vor der weitaus umfassenderen Notwendigkeit, die Person des künftigen Regelsetzers neu zu bestimmen.
Unter der Annahme, daß alles menschliche Leben in gesellschaftlichen Kontexten gewisser Regeln bedarf, um die gegenseitigen Erwartungen aneinander befriedend zu stabilisieren, erscheint die Untersuchung der Frage sinnvoll, über welche Regelungsinhalte ein Regelgeber überhaupt tatsächlich sinnvoll (d.h. auf lange Sicht wirksam) verfügen kann.

Die Erörterung dieser Thematik samt aller ihrer Vorfragen setzt allerdings zunächst eine Verständigung über die verwendeten Begriffe voraus, um sicherzustellen, daß die erarbeiteten Kerngedanken auch allerorts in den zutreffenden Kontext gestellt sind….

[Den vollständigen Text lesen Sie in meinem am 24. Februar 2016 erschienenen Buch „Die Würde des Menschen im Gesundheitssystem”]

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