Wenn der Radiowecker neben dem Bett von Herrn U. morgens anspringt, hört er zuerst seinen Lokalsender. Öffentlich-rechtlichen Rundfunk schätzt er nicht. GEZahlen muß er ihn trotzdem. Das Licht von den Stadtwerken geleitet ihn in sein Bad, wo er sich mit städtischem Wasser die Zähne putzt. Mit dem Gas vom kommunalen Anbieter kocht er seinen Kaffee. Den Rest überantwortet er dem öffentlichen Kanalnetz. Juristen sehen in alledem die Anschluß- und Benutzungszwänge der Daseinsvorsorge.
Hektisch zieht Herr U. anschließend seine Mülltonne zur Straße, von wo sein Abfall – sauber getrennt – gemeindlich organisiert einmal wöchentlich abgefahren wird. Dann begibt er sich zur Haltestelle der kommunalen Verkehrsbetriebe. Der Bus bringt ihn zum Bahnhof, von wo aus er nun mit der staatseigenen Eisenbahn zu seiner Arbeitsstätte fährt.
Sein Büro ist ordentlich organisiert. Davon wird sich heute ein Beamter der Berufsgenossenschaft (Abteilung Arbeitsschutz) überzeugen: Sind genug Feuerlöscher auf der Etage? Ist hinreichend Verbandszeug verfügbar und sind dessen Haltbarkeitsdaten berücksichtigt? Ist der volle Wortlaut des Mutterschutzgesetzes gut lesbar ausgehängt? Existieren die gesetzlich geforderten Ruhe- und Liegeplätze für Schwangere? Wo liegen die Handschuhe und Ohrenschützer für die Außendienstarbeiter im Wintereinsatz? Sind alle Computerbildschirme strahlungsarm? Schließlich, leicht kompetenzüberschreitend, aber wer könnte im Sinne der guten Sache dagegen protestieren: Wurden alle Mitarbeiter über die Möglichkeit der Rentenzusatzversorgung belehrt? Wo sind die zugehörigen Dokumentationen dieser Aufklärung datenschutzsicher abgelegt? Herr U,. der mündige Bürger, ist vorbereitet. Er hat alles in Vorbereitung gehabt – über Wochen.
Vier Stunden nach Arbeitsbeginn hat sich der Beamte verabschiedet. Die Beanstandungen sind minimal. Ein Prüfbericht folgt. Herr U. blickt auf einen Stapel unerledigter Arbeit. Vieles ist liegengeblieben zuletzt. Doch nun muß er in den freien Nachmittag starten. Zu lang ist die Liste der privaten Erledigungen, als daß sie in einer Mittagspause zwischendurch abgearbeitet werden könnte. Zudem stimmen die erlaubten Mittagszeiten nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung auf Grundlage des für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages nicht mit den Öffnungszeiten seiner Anlaufstellen überein.
Herr U. rennt zu seinem Hausarzt, wartet, und erhält endlich eine seit langem benötigte Überweisung zum Facharzt. Nun spurtet er zu seinem Facharzt. Wieder wartet er dort. Endlich bekommt er die weitere Überweisung in die Klinik zur lange anstehenden Magnetresonanz-Untersuchung. Das Beratungs-Center seiner Krankenkasse wird er nun allerdings nicht mehr an diesem Nachmittag erreichen. Die Wartezeiten bei beiden Ärzten haben dessen Öffnungszeiten gesprengt. Den Auslandskrankenschein muß er sich also anderswie beschaffen.
Er begibt sich statt dessen nun zum städtischen Kindergarten, um seinen jüngsten Sohn dort aus der Betreuung abzuholen. Parkplätze gibt es in der dortigen Feinstaubzone nicht. Deswegen fährt er von vornherein Bus und Bahn. Jetzt muß er sich aber sehr beeilen, um seine Tochter aus deren städtischer Grundschul-Betreuung abzuholen. Leider haben sich der Kindergarten und die Schule (noch?) nicht terminlich abstimmen können. Die beiderorts unkündbaren Leiterinnen sind seit Jahrzehnten verfeindet. Mit der Einleitung eines diskriminierungsfreien Nachbesetzungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der föderalen Frauenförderungsquoten ist frühestens in drei Jahren zu rechnen. Herr U. leitet nun seine zwei Kinder in Richtung Universität, wo sie seine große Tochter treffen wollen. Immerhin hat die ZVS nach fünf Wartesemestern einem Wechsel ihres Studienplatzes in den Heimatort zugestimmt.
Auf dem gemeinsamen Weg zu einem Kopiegeschäft fährt Herr U. mit seinen Kindern jetzt in der städtischen Straßenbahn. Sie hören zwei Lehrer einer Privatschule miteinander reden. Offenbar droht ihrer Schule ein Entzug der gesetzlich erforderlichen staatlichen Zulassung. Auch diesen Schulen fehlen die – nach den Richtlinien nötigen – Lehrer für den multikulturell sensiblen Ethikunterricht schmerzlich.
Im Kopierladen läßt Herr U. nun rasch Doppel seiner Wohnungsrisse und Baupläne anfertigen (DIN á 3, je vierfach), um gegenüber dem Finanzamt den Nachweis führen zu können, wie groß sein häusliches Arbeitszimmer ist. Den Kindern ist langweilig. Doch für den Urlaub muß in dem Reisebüro noch der Sicherungsschein für die gesetzliche Reiserückholversicherung abgeholt werden. Das jedenfalls ist heute Nachmittag wichtiger als die Beschaffung eines Formulars für die Höherstufung des Großvaters in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Herr U. hat gelernt, Prioritäten zu setzen und seine Aufgaben stringent zu strukturieren. Vielleicht ist er in seinem Büro gerade deswegen mit der Aufgabe betraut worden, die von dem Finanzamt geforderte durchlaufende Nummerierung aller Rechnungen zu überwachen. Seit dem Jahrsanfang obliegt es ihm auch, die von allen Bauhandwerkern benötigte amtliche Freistellungserklärung hinsichtlich ihrer Einkommensteuerzuverlässigkeit gegenzuhalten. Ordnung muß sein.
Endlich fährt der Bus Herrn U. und seine Kinder aus der städtischen Umweltzone nach Hause. Der Jüngste quengelt, weil er seine pfandpflichtige Saftflasche tragen muß, obwohl sie längst leer ist. Unterdessen zeichnen beamtete Fluglotsen mit ungezählten Airbussen ein strahlendes Kondensstreifen-Gitternetz in den wolkenlosen Abendhimmel.
Kaum sind alle zu Hause, trifft auch schon die scheinselbständige Baby-Sitterin ein, um die beiden Kleinen in ihre Obhut zu nehmen. Mit seiner Ältesten bricht Herr U. auf zu einem Symphonie-Konzert. Sie gehen den kurzen Weg zum Konzertsaal zu Fuß. Dennoch hat Herr U. mit den Konzertkarten zwei kommunale Fahrausweise der Verkehrsbetriebe miterwerben müssen. Denn Koppelungsgeschäfte dieser Art, die einstmals eine strenge Zugabeverordnung jedermann verbot, erfreuen sich inzwischen hoher behördlicher Beliebtheit. Daß auch seine Tochter mit der Immatrikulation zwangsläufig einen weiteren Fahrausweis erwerben mußte, schmerzt Herrn U. Doch er tröstet sich, daß das Konzert des städtischen Orchesters ja subventioniert wird.
Müde kommt Herr U. spät abends zurück in die verkehrsberuhigte Zone seiner Straße. Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes notieren Kennzeichen und fotografieren Autos. Nur die Geräusche eines Abschleppwagens und seiner dieselbetriebenen Seilzüge stören den friedlichen Abend. Mit dem Gedanken, daß er heute nichts, aber auch gar nichts Produktives getan hat, legt sich Herr U. in sein Bett. Er freut sich, daß seine Frau schon in drei Wochen wieder von ihrer arbeitsagenturbehördlich angeordneten Weiterbildungsmaßnahme nach Hause zurückkehren wird. Dann, tröstet er sich, wird alles wieder ruhiger. Endlich schläft der mündige Bürger U. ein. So wie alle anderen Untertanen seines Landes auch.